Auf Spiegel-Online kommentiert Thomas Darmstädt die Diskussion um den möglichen Ankauf einer CD mit Kontodaten von Steuerhinterziehern durch die Regierung:
Der Ankauf gestohlener Ware um des eigenen Vorteils willen ist Hehlerei, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, der Versuch ist strafbar.
Ganz so einfach stellt sich mir der Sachverhalt nicht dar. Die CD ist vermutlich gar nicht entwendet worden, sondern lediglich kopiert. Die Bank ist somit auch nicht bestohlen worden und die CD stellt kein Diebesgut dar. Aber das Mantra der Content-Industrie vom Diebstahl geistigen Eigentum zeigt offenbar auch bei Spiegel-Kommentartoren seine Wirkung.
Verfasst von ketzerisch 

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