Am 30. 6.2009 fällte das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil. Es machte klar in wie weit die deutsche Verfassung mit der europäischen Integration vereinbar ist. Es stellte fest, dass die Integration mit dem Lissabon-Vertrag die weitestgehende ist, die ohne eine Volksabstimmung zu machen ist. In der Urteilsbegründung heiß es u.a: Den Rest des Beitrags lesen »
Verfasst von sehrzynisch 

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