Was der gesunde Menschenverstand schon immer meinte, meint jetzt auch der Staatsanwalt:
Man muss hier auch immer prüfen, ob nicht möglicherweise Bilanzfälschung, also unrichtige Darstellungen im Sinne des Handelsgesetzbuches vorliegen.
Zudem habe sich der Anfangsverdacht der Untreue “weiter bekräftigen lassen”.
Siehe auch heute.de
Verfasst von ketzerisch 

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